jens on February 1st, 2007

Die Verbraucherzentralen raten zu folgendem Vorgehen:

  • “Mit wem spreche ich?”
  • “Für welches Unternehmen rufen Sie an?”
  • “Ich weise Sie daraufhin, dass Ihr Anruf unerwünscht ist.”
  • “Ich fordere sie auf, meine von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten zu löschen.”
  • “Ich werde die Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen ihre Firma veranlassen.”
  • “Auf Wiederhören.”
  • Betroffene wenden sich dann mit den Namen des Anrufers und der Firma an die Verbraucherzentralen.

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